
Internationaler Tourismus ist nur eingeschränkt möglich. Bitte prüft daher vorher, ob ihr aus eurem Land nach Großbritannien einreisen dürft. Wenn ja, müsst ihr dieses englischsprachige Online-Formular bis spätestens 48 h vorher ausfüllen. Solltet ihr es nicht tun oder wichtige Informationen auslassen, kann dies zu einer Geldstrafe führen.
Je nach Einreiseland müsst ihr euch evtl. in Quarantäne begeben.
Aufgrund des teilweisen Lockdowns in Deutschland (seit 2. November 2020) können wir momentan gar nicht reisen, da nur Dienstreisen gestattet sind.
Visit Scotland weist darauf hin, dass bei Ausflügen der Scottish Outdoor Access Code beachtet werden sollte.
UPDATE 3. NOVEMBER 2020
Jetzt wird's kompliziert...
Schottland wurde in einzelne Zonen mit fünf verschiedenen Einschränkungsstufen (0 - 4) unterteilt, die jede Woche neu beurteilt werden. Da ich diese hier nicht alle aufzählen kann, geht doch bitte auf die - englischsprachige - Internetseite der schottischen Regierung.
UPDATE 10. OKTOBER 2020
Es gibt wieder neue Regelungen.
NATIONALE EINSCHRÄNKUNGEN
-
Speisen und alkoholfreie Getränke dürfen in Innenräumen von Bars, Pubs und Restaurants bis 18 Uhr serviert werden. Die Sperrstunde beginnt um 22 Uhr - bis dahin darf im Außenbereich auch Alkohol ausgeschenkt werden. Hotels und deren Restaurants dürfen bis 18 Uhr öffnen, aber danach keinen Alkohol mehr ausschenken.
- Der Mindestabstand zwischen Personen in Geschäften beträgt zwei Meter (evtl. werden hierfür "Einbahnstraßen" eingerichtet).
REGIONALE EINSCHRÄNKUNGEN
Diese regionalen Einschränkungen gelten für
Edinburgh & the Lothians
Greater Glasgow & Clyde Valley
Loch Lomond & the Trossachs
Stirling
Ayrshire & Arran
Forth Valley:
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Pubs, Bars und Restaurants mit Alkoholkonzession dürfen vom 9. - 25. Oktober 2020 nur Außer-Haus-Service anbieten
- Cafés dürfen bis 18 Uhr öffnen, aber keinen Alkohol ausschenken
- Öffentliche Verkehrsmittel sollten gemieden und nur bei absoluter Notwendigkeit genutzt werden
- Casinos, Pool- und Snooker-Billard- sowie Bowling- und Bingo-Räumlichkeiten bleiben geschlossen
- Von allen nicht notwendigen Reisen außerhalb der eigenen Region sollte möglichst Abstand genommen werden
FERIENBEDINGTE EINSCHRÄNKUNGEN
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Outdoor-Aktivitäten, Touren und Busreisen mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind weiterhin möglich, wenn die Kapazitäten des Veranstalters dies zulassen. Es wird gebeten, sich an die Personen aus dem eigenen Haushalt zu halten und 2 Meter Abstand zu gewährleisten (1 Meter bei Bootstouren). Bei diesen Aktivitäten herrscht Maskenpflicht.
- Aufenthalte in Selbstversorger-Ferienunterkünften sind unter Beachtung der geltenden Regelungen mit Mitgliedern des eigenen Haushalts möglich (inkl. Camping, Ferienwohnung oder -haus).
- Bei Unterkunft in einem Hotel, B&B o.ä. sollte man mindestens ein Zimmer pro Haushalt buchen.
UPDATE 2. OKTOBER 2020
Das Auswärtige Amt in Deutschland hat Schottland nun offiziell zum Risikogebiet erklärt
(für euer Land mag eine andere Regelung gelten).
UPDATE 23. SEPTEMBER 2020
Schottland wurde von Phase 3 der Lockerungen wieder auf Phase 4 zurückgestuft.
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Jeder, der die Möglichkeit des Home Office hat, sollte diese nutzen
- Restaurants, Pubs und Bars müssen um 22 Uhr schließen
- Keine Besuche anderer Haushalte (Ausnahmen gelten für Alleinlebende oder Alleinerziehende zu Betreuungszwecken)
- Outdoor-Treffen müssen sich auf zwei Haushalte und höchstens 6 Personen beschränken (gilt nicht für Kinder unter 12)
- Car sharing sollte vermieden werden
UPDATE 18. SEPTEMBER 2020
Derzeit dürfen sich nur 6 Personen aus zwei Haushalten treffen (ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren). Das gilt sowohl für private Häuser und Gärten als auch für Restaurants und Pubs.
UPDATE 2. SEPTEMBER 2020
Während der teilweise Lockdown in Aberdeen wieder aufgehoben wurde, gibt es nun neue Einschränkungen in Glasgow, East Renfrewshire und West Dunbartonshire.
Mitglieder verschiedener Haushalte dürfen sich nur noch draußen treffen und Besuche in Krankenhäusern und Altenheimen sind nur eingeschränkt möglich.
UPDATE 5. AUGUST 2020
Teilweiser Lockdown in Aberdeen
Da in Aberdeen vermehrt Corona-Fälle aufgetreten sind, gilt ab dem 5. August wieder ein teilweiser Lockdown. Von Reisen nach Aberdeen wird abgeraten.
UPDATE 23. JULI 2020
GEÖFFNET
GESCHLOSSEN
- Campingplätze
- Hotels
- Unterkünfte mit Selbstverpflegung
- Motorhome-Stellplätze
- Wildcamping
- Gärten
- Besucherzentren, Museen, Galerien, Zoos und weitere Besucherattraktionen
- Outdoor-Aktivitäten
- Hochzeiten mit beschränkter Gästezahl
- Einzelhandelsgeschäfte und Einkaufszentren
- Öffentliche Toiletten
- Öffentliche Verkehrsmittel (mit beschränkter Fahrgastzahl)
- Restaurants, Pubs, Cafés und Bars (drinnen und draußen)
- Outdoor-Sportarten
- Outdoor-Märkte
- Fitnessstudios
- Kontaktsportstätten
- Veranstaltungsorte
UPDATE 6. JULI 2020
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Die 5-Meilen-Beschränkung wurde am 3. Juli 2020 aufgehoben
- Es können wieder Selbstversorgerunterkünfte (z.B. Ferienhäuser) gebucht oder Zweitwohnsitze besucht werden (mit Mitgliedern des eigenen Haushalts)
- Restaurants, Pubs etc. dürfen ab dem 6. Juli 2020 Gäste im Freien bewirten
Phase 1 (abgeschlossen)
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Der Abstand zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts sollte - sowohl drinnen als auch draußen - mindestens zwei Meter betragen
- Ist es nicht möglich, diesen Abstand einzuhalten, sollte man einen anderen Ort aufsuchen, an dem dies gegeben ist
- Man sollte sich für die Freizeitgestaltung möglichst nicht weiter als 5 Meilen von seinem Wohnort entfernen
- Fortbewegung sollte möglichst zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto erfolgen
- Viele Besuchereinrichtungen sind geschlossen (z.B. Besucherzentren, Parkplätze, Campingplätze, Toiletten)
- Folgende Sportarten dürfen uneingeschränkt im Freien betrieben werden: Joggen, Radfahren, Angeln, Golf, Tennis, Reiten, Bogenschießen, Wandern, Leichtathletik, Wassersport, Spazierengehen
- Es ist erlaubt, öffentliche Plätze zur Erholung zu nutzen
- Einmal pro Tag dürfen sich bis zu 8 Personen aus zwei Haushalten treffen. Allerdings sollten diese (z.B. bei einem Picknick) jeweils ihre eigene Verpflegung mitbringen
- Speisen und Getränke können am Restaurant abgeholt werden
- Gartencenter, Baumschulen und Gärtnereien sind geöffnet

Phase 2 (abgeschlossen)
- Es dürfen sich größere Freundes-/Familiengruppen im Freien treffen
- Es ist erlaubt, sich im Haus mit Personen eines weiteren Haushalts zu treffen
- Ausflüge innerhalb der Region (Umkreis c. 5 Meilen) - zum Zweck der Erholung oder um Sport zu treiben - sind wieder möglich
- Besuche kleiner Einzelhandelsgeschäfte sind gestattet
- Öffentliche Verkehrsmittel können eingeschränkt genutzt werden
- Es können Spielplätze aufgesucht werden
- Hochzeiten/Eingang ziviler Partnerschaften mit eingeschränkter Gästezahl sind erlaubt
- In Restaurants und Pubs darf im Freien gegessen und getrunken werden
- Sport auf Sportplätzen ist wieder möglich
- Profisport kann wieder ausgeübt werden
- Es können Freiluftmärkte mit eingeschränkter Besucherzahl stattfinden

Phase 3
- Es ist erlaubt, sich im Haus mit Personen mehrerer Haushalte zu treffen
- Ausflüge außerhalb der Region - zum Zweck der Erholung oder um Sport zu treiben - sind möglich
- Besuche größerer Einzelhandelsgeschäfte sind gestattet
- Öffentliche Verkehrsmittel können eingeschränkt genutzt werden
- Museen, Kinos, Galerien und Bibliotheken können wieder besucht werden
- Hochzeiten/Eingang ziviler Partnerschaften außerhalb der engsten Familie sind erlaubt
- In Restaurants und Pubs darf sowohl im Innen- als auch im Außenbereit gegessen und getrunken werden
- Eventuell sind wieder Übernachtungen in Hotels, B&Bs und Ferienhäusern möglich (ACHTUNG! Gilt nicht zwingend für internationale Gäste!)
- Das Training im Fitnesscenter kann wieder aufgenommen werden
- Man kann religiöse Orte besuchen
- Live-Veranstaltungen mit eingeschränkter Teilnehmerzahl sind gestattet
Phase 4
- Man kann sich wieder mit anderen Leuten treffen
- Einkaufen und Essengehen ist ohne Einschränkungen möglich
- Öffentliche Verkehrsmittel können in vollem Umfang genutzt werden
- Hochzeiten/Eingang ziviler Partnerschaften sind ohne Einschränkungen erlaubt
- Live-Veranstaltungen können mit gelockerten Maßnahmen stattfinden

Es gibt keine festen Daten, an welchen die einzelnen Phasen in Kraft treten - dies wird von Woche zu Woche entschieden, je nachdem, wie sich die Anzahl der Infektionen entwickelt.
Sollte sich der Trend ins Negative verkehren, kann auch ein Rückschritt in eine zuvor gelockerte Phase erfolgen.
Derzeit sieht es so aus, als seien eingeschränkte Reisen ab dem 15. Juli 2020 wieder möglich.
Ob das allerdings auch für internationale Gäste gilt, bleibt abzuwarten.
Personen, die aus dem Ausland einreisen (z.B. Bürger des UK, die zeitweise beruflich im Ausland tätig sind) müssen sich momentan noch für 14 Tage in Selbstisolation begeben.
Die Fährgesellschaft DFDS, mit der wir immer übersetzen, hat den Fährverkehr zwischen Amsterdam und Newcastle momentan bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt (Stand: 16. Juni 2020).