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Brexit-Regelungen

Willkommen in Schottland
Willkommen in Schottland

Update 15.06.2023

Ab Oktober 2024 benötigt man für die Einreise nach Großbritannien ein gültiges ETA-Formular.

Hierzu habe ich einen eigenen Artikel eingestellt (Link folgt in Kürze).


Auch, wenn Reisen derzeit nicht möglich ist, gibt es mit Inkrafttreten des Brexit am 1. Januar 2021 einige neue Regelungen, die es für EU-Bürger bei zukünftigen Besuchen in Schottland zu beachten gilt. Da ich aus Deutschland komme, habe ich diese hier für euch zusammengefasst.

 

Ich habe auch meine Packliste entsprechend aktualisiert.

 

Die Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen.

Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht verbindlich.

Bitte informiert euch vor Reiseantritt vorsichtshalber noch einmal, z. B. auf der Seite der Generalzolldirektion.


Reisepass erforderlich

Die wichtigste Regelung hat gleich einen anderen Starttermin als der Rest...

 

Ab dem 1. Oktober 2021 benötigt ihr statt des Personalausweises nun einen Reisepass zur Einreise in GB. Der Personalausweis wird nur noch bis zum 30. September 2021 akzeptiert.

 

Solltet ihr also nach Schottland wollen, solltet ihr rechtzeitig einen Pass beantragen, falls ihr noch keinen habt.

 

Touristen benötigen kein Visum.


Autofahren

Der deutsche, europäische oder internationale Führerschein kann weiterhin für Autofahrten in GB genutzt werden.

 

Bitte auch die grüne Versicherungskarte mitführen.


Krankenversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bleibt weiterhin gültig.

Evtl. ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert.


Roaming

Bitte erkundigt euch bei eurem Provider, ob euer Mobilfunktarif weiterhin für Großbritannien gilt, damit ihr keine böse Überraschung erlebt. Der Großteil der Anbieter hatte geplant, die Tarife zunächst einmal beim Alten zu belassen.


Fahrgast-/Fluggastrechte

Bei Fluggesellschaften mit Sitz in der EU gelten die bisherigen Fluggastrechte weiterhin für Flüge aus GB in die EU und umgekehrt. Kommt man aber aus einem Drittland (z.B. den USA) gilt dies nicht mehr, wenn man mit einer britischen Gesellschaft in die EU fliegt.

 

Bei Zug- und Busreisen bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.

Zu Schiffsreisen habe ich nichts Genaueres gefunden... 


Zoll (Stand: 15. Januar 2021)

Mit dem Start des Brexit gilt Großbritannien als Drittland.

 

Bei der Einfuhr nach GB ist für den Eigenverbrauch Folgendes erlaubt:

  • 42 l Bier
  • 18 l Wein (nicht schäumend)
  • 4 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22%
  • 9 l "aufgespriteter" Wein wie Portwein oder Sherry mit einem Alkoholgehalt bis 22%
  • Letzteres kann aufgeteilt werden, so dass man z.B. 4,5 l aufgespriteten Wein und 2 l Spirituosen einführen kann
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Tabak, 200 Tabak-Sticks
  • Auch hier darf man die Mengen hälftig aufteilen, z.B. in 100 Zigaretten und 25 Zigarren
  • Es dürfen Güter im Wert von 390 GBP eingeführt werden (270 GBP bei Anreise im Privatflugzeug oder Boot)
  • Notwendige Arzneimittel sind erlaubt

Diese Regelungen gelten ab dem 18. Lebensjahr.

 

Bei der Ausfuhr aus GB ist für den Eigenverbrauch Folgendes erlaubt:

  • 16 l Bier
  • 4 l Wein (nicht schäumend)
  • 1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder unvergällter Ethylalkohol bis 80 Volumenprozent oder mehr
  • 2 l "aufgespriteter" Wein wie Portwein oder Sherry mit einem Alkoholgehalt bis 22%
  • Die beiden Letzteren können anteilig aufgeteilt werden
  • 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 g Tabak
  • Eine anteilige Zusammenstellung der Waren ist möglich
  • Es dürfen Güter im Wert von 300 EUR ausgeführt werden
  • Bei Flug- und Seereisen gilt eine Obergrenze von 430 EUR
  • Reisende unter 15 Jahren haben eine Obergrenze von 175 EUR
  • Für Liquids, Tabak-Sticks und Shisha-Watte gelten Sonderregelungen (bitte vorher erkundigen)
  • Notwendige Arzneimittel sind erlaubt

Diese Regelungen gelten ab dem 17. Lebensjahr.

 

Wertgrenzen mehrerer Personen dürfen nicht addiert werden.


ACHTUNG!

Wer wie wir mit der Fähre einreist und sich etwas zu essen mitnehmen möchte, sollte beachten, dass die Einfuhr bestimmter tierischer Produkte (Fleisch, Wurst, alle Milchprodukte außer Babynahrung) nicht mehr gestattet ist.

 

Vielleicht habt ihr auch den Artikel über den Lkw-Fahrer gelesen, dessen Schinkenbrot am Fährterminal in den Niederlanden beschlagnahmt wurde...


Bleibt zu hoffen, dass wir bald wieder in dieses tolle Land reisen dürfen!

 

Für Anregungen, Kritik, Anfragen oder Lob ;-) hinterlasst gerne einen Kommentar.

Isle of Skye, Innere Hebriden
Isle of Skye, Innere Hebriden


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